Aufgrund der Menge der zu verwaltenden Daten ist die Verwaltung der Mitglieder in die Teile
In der folgenden Abbildung sind die Eingabefelder für persönliche Daten zu sehen.
Die meisten der Eingabefelder sind selbsterklärend, daher werden hier nur einige Besonderheiten erwähnt.
Das Programm achtet darauf das die Mitgliedsnummer nicht doppelt vergeben wird, und markiert das Eingabefeld ggf. mit einer Fehlermeldung, wenn die gleiche Mitgliedsnummer 2 mal verwendet wurde. In diesem Fall kann die nächste freie Mitgliedsnummer über das Kontextmenü (Rechtsklick auf das Feld) ermittelt werden.
Die Gerätenummer hat für das Programm keine besondere Bedeutung. Sie kann verwendet werden um z.B. ausgegebene Kleidungsstücke oder Geräte nicht mit dem Namen Kennzeichnen zu müssen. Durch anklicken des Icons neben dem Eingabefeld wird eine Liste der Geräte, die diesem Mitglied zugeordnet sind, angezeigt. Die Zuordnung der Geräte erfolgt jedoch nicht durch die Gerätenummer.
Der Inhalt dieser Auswahlfelder kann über die Einstellungen verändert werden. Neben jedem dieser Felder findet sich ein Datumsfeld mit dem Titel 'Letzte Wahl', in das das Datum der letzten Wahl bzw. der Ernennung zu dieser Funktion eingetragen werden kann. Bei der Zuordnung einer Funktion erfolgt automatisch auch ein Eintrag in die "Historie der Funktionen" (Siehe Menü Sonstiges).
Das Löschen von Mitgliedern kann erst erfolgen, wenn ein Mitglied als ausgetreten oder verstorben markiert wurde.
Nach dem markieren muss der Mitglieds Editor für die betreffende Person neu aufgerufen werden. Dies soll dem Schutz vor
versehentlichem löschen dienen. In den Einstellungen kann zudem eine Frist hinterlegt werden, nach der ausgetretene
oder verstorbene Personen automatisch aus der Datenbank gelöscht werden. Alle Statistiken über aktuelle oder frühere Daten
bleiben vollständig korrekt. Auch auf alten Dienstprotokollen bleibt die Anzahl der Teilnehmer korrekt. Allerdings
wird hier für jede gelöschte Person "Mitglied gelöscht" angezeigt.
Die Löschung kann nicht Rückgängig gemacht werden, da die Daten tatsächlich physisch gelöscht werden. Daher entspricht
die Löschung den Vorgaben des DSGVO.